Sehr geehrter Herr Borghorst,
die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der Bürgerliste und die FDP-Fraktion bitten für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Aufnahme der Funktion der/des Behindertenbeauftragten in die Hauptsatzung
Begründung:
Am 22. November 2008 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie und Soziales wurde die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten beschlossen.
Es sind aber noch Festlegungen und Regelungen u.a. zu folgenden Punkten zu beschreiben:
- Bestellung
- Auswahlverfahren
- Rechtsstellung
- Aufgaben
- Beteiligungsrechte
- Informationspflichten
- Berichtspflichten
- Akteneinsichten
- Aufwendungsersatz
Wie im Fall der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten (§ 4 "Gleichstellung von Mann und Frau" in der Hauptsatzung) bietet es sich an, auch die Funktion einer/eines Behindertenbeauftragten in die Hauptsatzung zu übernehmen.
Wegen der
- herausragenden Stellung
- starken Außenwirksamkeit
- intensiven Zusammenarbeit mit den Ausschüssen, Stadtrat und Verwaltung
- ehrenamtlichen Tätigkeit
sollte die Auswahl und Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten unter Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses und durch Beschluss im Stadtrat erfolgen.
Dieses Vorgehen deckt sich weitestgehend mit den Vorgehensweisen der meisten anderen Städten und Gemeinden, bei der Bestellung einer/eines (ehrenamtlichen) Behindertenbeauftragten.
Beschlussvorschlag:
Die Funktion der/des Behindertenbeauftragten wird in die Hauptsatzung aufgenommen.
Auf der Grundlage der beigefügten Anlage erstellt die Verwaltung einen Vorschlag für die Erweiterung der Hauptsatzung.
Weiterhin wird von der Verwaltung ein Entwurf einer Stellenbeschreibung für die Funktion der/des Behindertenbeauftragten erarbeitet, der die notwendige Qualifikation für die Wahrnehmung der Funktion, die Aufgaben und Befugnisse beschreibt.