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Arbeitskreis "Kinder- und Jugenarbeit"

Zur Intensivierung und Gewährleistung einer effektiven und effizienten Kooperation und Vernetzung der an der Jugendar­beit beteiligten Behörden und Institutionen soll die Verwaltung aktiv und intensiv bei den Beteiligten auf die Einrichtung eines gemeinsamen ständigen Arbeitskreises auf der operativen Arbeitsebene werben.

Die Ziele, Aufgaben und Pflichten werden in einer Vereinbarung festgelegt.

Begründung:

Der Arbeitskreis ist ein zentralen Baustein und enormer Schritt in die richtige Richtung.

Dort sollen sich sowohl Vertreter der öffentlichen Jugendhilfe, öffentlicher Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wie Schule und Kindergarten als auch Vertreter der meisten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe unseres Sozialraumes sowie interessierte Partner wie Polizei regelmäßig treffen.

In diesem Arbeitskreis sollen Probleme beraten, Konzepte entwickelt und die Arbeit in der Umsetzung dieser Konzepte koordiniert werden. Die Arbeit aller dieser Träger kann durch die Entwicklung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wesentlich intensiviert werden. Nicht die Konkurrenz, sondern das gegenseitige Akzeptieren der Träger, Initiativen und Einrichtungen mit ihren vielfältigen Angeboten, und die sinnvolle Ergänzung dieser Angebote, sollte das Ziel sein.

Ein weiterer Effekt der Zusammenarbeit sind kürzere Wege, schnelles, zielge­richtetes Handeln, das bedeutet gemeinsame abgestimmte Arbeitsschritte im Einzelfall.

Die enge Kooperation ermöglicht die effektive Bearbeitung der Problemlagen und bewirkt weiterhin, dass vielfältige und langjährige Erfahrungen in die Arbeit vor Ort einfließen und flexibel und schnell auf Problemlagen und Bedarfe reagiert werden kann.

Durch die Einrichtung des Arbeitskreis werden auch Reibungsverluste und Konflikte zwischen den Beteiligten in der Kinder- und Jugendarbeit reduziert.

Zum Beispiel kann es bei den Kontakten zwischen Mitarbeitern/innen der Jugendhilfe und der Polizei aus unterschiedlichen Gründen zu Reibungspunkten und Abstimmungsbedarfen bis hin zu Konflikten kommen. Reibungspunkte ergeben sich insbesondere auf Grund der unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufträge und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, die das Handeln der jeweiligen Akteure legitimieren.

Ebenso unabdingbar sind Kenntnisse nicht nur der eigenen Rechte und Pflichten, sondern auch der jeweils anderen Berufsgruppe. Dadurch wird die Handlungssicherheit der einzelnen Beteiligten wesentlich erhöht und der Umgang mit Angehörigen der anderen Berufsgruppe erleichtert.

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