
Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.
Der Kreis Heinsberger SPD-Bundestagsabgeordnete erklärt dazu: In den letzten Wochen habe ich hierzu viele Gespräche mit Betroffenen Personen und Einrichtungen in meinem Wahlkreis geführt. Auch in der parlamentarischen Beratung im Bundestag, haben wir die vielen Anregungen und Hinweise der Wohlfahrtsverbände diskutiert und aufgegriffen. In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.