Ein Meilenstein im Streit um gleiche Löhne
Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt hat heute in einem Grundsatzurteil zugunsten der Frauen entschieden. Sie haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Das gilt auch dann – wenn Männer höhere Gehälter ausgehandelt haben.
Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer.
Die SPD fordert grundlegend die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots. Dies bedeutet, Arbeitgeber dürfen für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht weniger Lohn oder Gehalt zahlen, weil die oder der Angestellte ein bestimmtes Geschlecht hat. Dennoch sind die Einkommen von Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen oft geringer, gleichwohl beide in gleichwertiger Position die gleiche Leistung und Qualifikation aufweisen.
Wir freuen uns für die Klägerin, eine Arbeitnehmerin eines Metallunternehmens in Meißen bei Dresden.
Sie erhält 14.500 Euro entgangenen Lohn. Zudem eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2000 Euro. Mit diesem Gerichtsurteil wurden die Weichen für die Einhaltung von „EQUAL PAY“ gestellt.
SPD-OV Geilenkirchen
Heike Becker – Vorstandsvorsitzende