KiTa Bemessungsfreigrenze bleibt bei 30000€

Erst im letzten Jahr wurde auf Antrag unserer SPD-Fraktion die Beitragsbemessungsgrenze für Kitagebühren von 27.000 auf 30.000 Euro Jahreseinkommen erhöht. Dieser Beschluss war eine politische Entscheidung, um einkommensschwächere Familien zu entlasten. Die CDU stellte jetzt im letzten Haupt-und Finanzausschuss den Antrag, diese wieder auf 27.000 zu senken, da die Stadt ja sparen müsse.

Ernsthaft CDU?

Es geht um eine Einsparung  von nur 11.000 Euro jährlich für die Stadt. Dagegen helfen wir jungen Familien oder Alleinerziehende, besser über die Runden zu kommen.

Glücklicherweise konnten wir diesen nicht sehr christlichen Antrag in der Ratssitzung vom 10.05.23 gemeinsam mit den Stimmen der Grünen, der Bürgerliste, der Linken und der FDP abschmettern. In diesen schweren Zeiten muss es unser politisches Ziel sein, Familien mit ihren Kindern bestmöglich zu unterstützen und Ihnen alle Möglichkeiten zu eröffnen sowie Planungssicherheit zu geben.

Conny Banzet

AsF Kreis-Vorsitzende, Stadtverordnete, Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Geilenkirchen, 11.05.2023